AGB

AGB

Beherbergungsvertrag des Stadthaus Seeblick G5 (M+B GmbH)


  1. Geltungsbereich
  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hostelzimmern, als auch Ferienwohnungen zur Beherbergung (Beherbergungsvertäge) sowie alle für den Gast erbrachten Leistungen und Lieferungen des Stadthaus Seeblick G5 (nachfolgend kurz "M+B").
  3. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von der M+B ausdrücklich schriftlich anerkannt.
  4. Vertragsabschluss
  5. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung der M+B ein Beherbergungsvertrag (nachfolgend kurz "Vertrag") zustande. Mit der Buchungsbestätigung werden die hier vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und die jeweilige Hausordnung akzeptiert.
  6. Vertragspartner sind die M+B und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er der M+B gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern der M+B eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und die jeweilige Hausordnung, an den Gast weiterzuleiten.
  7. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer und Ferienwohnungen sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der M+B.
  8. Buchungen dürfen nur durch voll geschäftsfähige Personen getätigt werden.
  9. Leistungen, Preise, Zahlung
  10. Die M+B ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer und Ferienwohnungen nach Maßgabe dieser allgemein Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  11. Die M+B ist aus wichtigem Grund (z.B. wenn die Unterbringung laut Reservierung nicht möglich ist) berechtigt, Gäste zum gebuchten Preis in einem anderen Hostel, Hotel, Pension bzw. Ferienwohnung vergleichbarer Ausstattung und Leistung unterzubringen, ohne dass an die M+B Regressansprüche gestellt werden können.
  12. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmer- und Ferienwohnungüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen bzw. gebuchten weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der M+B zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen der M+B gegenüber Dritten.
  13. Die Preise können von der M+B ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hostels bzw Ferienwohnung, der Anzahl der Gäste, oder der Aufenthaltsdauer wünscht und die M+B dem zustimmt.
  14. Rechnungen der M+B ohne Fälligkeitsdatum sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. Dies gilt gegenüber einem Gast der Verbraucher ist nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist die M+B berechtigt, gegenüber Gästen Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8 % über dem Basiszinssatz. Der M+B ist die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann die M+B eine Mahngebühr von 5,- € erheben.
  15. Die M+B ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  16. Bei Messen und Events muss die Reservierung grundsätzlich mit einer Kreditkarte garantiert werden.
  17. Sofern nicht anders vereinbart wird die Anzahlung in Höhe von 20 % des gesamten Buchungsbetrags bei Bestätigung der Buchung fällig. Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von 14 Tagen vor Anreise entfällt die Anzahlung und der gesamte Buchungsbetrag wird in voller Höhe sofort nach Bestätigung der Buchung fällig.
  18. Der Gesamtbetrag (abzüglich der Vorauszahlung) ist, wenn nicht anders vereinbart, nach detaillierter Rechnungsstellung zwei Wochen vor Anreise fällig.
  19. Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der M+B aufrechnen oder mindern.
  20. Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung, Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistungen der M+B)
  21. Die M+B räumt den Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen (Diese können von der M+B jederzeit zugunsten des Gastes, aufgrund aktueller Ereignisse, angepasst werden):
  22. Bei einem Rücktritt innerhalb 90 Tagen vor Anreise werden 20 % des Buchungsbetrages in Rechnung gestellt.
  23. Bei Stornierung innerhalb 30 Tagen vor Anreise sind 90 % des Gesamtbetrags zu zahlen.
  24. Bei Nichtanreise oder Stornierung am Ankunftstag werden 100 % des Buchungsbetrags berechnet.
  25. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der M+B kein Schaden oder der der M+B entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.
  26. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, sofern nicht bei Vertragsabschluss gesonderte Regelungen getroffen wurden.
  27. Ein Rücktritt des Gastes von einem mit der M+B geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Form und der schriftlichen Zustimmung der M+B. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
  28. Rücktritt der M+B
  29. Wird eine gemäß Ziffer 3 Abs. h und i vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist die M+B zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  30. Ferner ist die M+B berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls:
  31. Höhere Gewalt oder andere von der M+B nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen.
  32. Zimmer oder Ferienwohnungen unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden.
  33. Die M+B begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der M+B in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der M+B zuzurechnen ist.
  34. Eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2 Abs. c vorliegt.
  35. Ein Fall der Ziffer 6 Abs. 3 vorliegt.
  36. Die M+B hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzten.
  37. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz.
  38. An- und Abreise
  39. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
  40. Gebuchte Zimmer sind vom Gast, sofern nicht anders vereinbart wurde, bis spätestens 18.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern keine garantierte Buchung vorliegt, die durch Angabe einer Kreditkarte oder einer Vorauszahlung gewährleistet wurde, hat die M+B das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr andersweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Der M+B steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
  41. Am vereinbarten Abreisetag müssen die Zimmer bis spätestens um 10.00 Uhr geräumt werden. Danach kann die M+B für die vertragsüberschreitende Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 70 % und nach 18.00 Uhr 100 % des vollen gültigen Listenpreis in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet.
  42. Überschreitet die Gesamtzahl der Gäste die vereinbarte Personenzahl, so besteht für die zusätzlichen Gäste kein Anspruch auf Unterbringung.
  43. Sonstige Bestimmungen
  44. Die jeweils gültige Hausordnung ist Bestandteil des Beherbergungsvertrags und kann über die Website des Stadthaus Seeblick G5 heruntergeladen oder bei der M+B erfragt werden.
  45. Nicht volljährige Personen dürfen nur in Begleitung von mindestens einer volljährigen Person oder mit der Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten im Stadthaus Seeblick G5 übernachten.
  46. Das Mitbringen von Tieren ist grundsätzlich nicht gestattet.
  47. Haftung und Verjährung
  48. Für schuldhaft oder fahrlässig verursachte Inventarschäden und/oder grobe Verschmutzung haftet der Gast. Bei Nichtfeststellung des Schuldigen einer Gruppe, haftet die gesamte Gruppe gesamtschuldnerisch. Die M+B behält sich das Recht vor, bei Anreise der Gruppe eine Kaution in Höhe von 10,- € pro Person, jedoch maximal 500,- € pro Gruppe einzufordern, die bei Abreise zurückgezahlt wird, sofern der M+B kein durch die Gruppe verursachter Schaden entstanden ist.
  49. Die M+B haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die M+B diese zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der M+B beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der M+B beruhen. Eine Pflichtverletzung der M+B steht die eines gesetzlichen Vertreters, eines Mitarbeiters oder eines Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der M+B auftreten, wird sich die M+B auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel der M+B anzuzeigen, so tritt kein Anspruch auf Minderung des vereinbarten Entgelts ein.
  50. Für im Zimmer befindliche Wertsachen wird keine Haftung übernommen. Wir empfehlen Ihnen daher, Wertsachen in den bereitgestellten Schließfächern zu deponieren.
  51. Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht der M+B. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück der M+B abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet die M+B nicht, soweit die M+B, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Fall muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Grundstücks gegenüber der M+B geltend gemacht werden.
  52. Die M+B übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und, auf Wunsch, gegen Entgelt die Nachsendung von Fundsachen. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Die M+B ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.
  53. Schadenersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Gast Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung der M+B, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  54. Schlussbestimmungen
  55. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beherbergung sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
  56. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der M+B.
  57. Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten, ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der M+B. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der M+B. Die M+B ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen.
  58. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  59. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beherbergung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.


Share by: